Flexrent Mietvertrag

Ausüstungdaten

Ausrüstungsdetails und Mietzeitraum gemäß der computergestützten Mietrechnung.

Mietzeitraum

Rückgaberegelung: Verspätete Rückgaben können zu einer zusätzlichen Gebühr von 20-55 CHF pro Artikel und Tag führen.

Zahlungsbedingungen

Mietgebühren: Es gelten Tages-, Wochen- oder Saisonpreise.

Kaution: Rückzahlbare Sicherheitskaution oder Kreditkartenautorisierung, wenn vom Vermieter verlangt.

Strafen: Gebühren für Schäden oder Ersatz von verlorenen oder beschädigten Gegenständen.

Schadens- und Verlustregelung

Normaler Verschleiß: FLEXRENT legt fest, was als akzeptabler Verschleiß gilt. FLEXRENT erkennt normalen Verschleiß, wie leichte Kratzer oder oberflächliche Spuren, als akzeptabel an, die keine zusätzlichen Kosten für den Mieter verursachen.

Schäden: Der Mieter meldet FLEXRENT unverzüglich alle Schäden, Fehlfunktionen oder Verluste. Der Mieter haftet finanziell für alle Schäden an der Ausrüstung, die über normalen Verschleiß hinausgehen. Dazu gehören nicht reparierbare Kratzer, Löcher oder andere Schäden am Belag oder an den Kanten.

Fehlende Teile oder Komponenten. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder Vernachlässigung.

SKIER/SNOWBOARDS: Reparatur 55-80 CHF / Ersatzkosten: 400-800 CHF

SCHUHE/SCHNEESCHUHE: Reparatur 40 CHF / Ersatzkosten: 80 CHF

HELM: Ersatzkosten: 45 CHF

KLEIDUNG: Reparatur 40 CHF / Ersatzkosten: 100-350 CHF

Verlust oder Diebstahl: Der Mieter ist für die Ersatzkosten der Ausrüstung verantwortlich und muss gestohlene Ausrüstung bei der örtlichen Polizei und bei FLEXRENT melden.

Versicherung

Optionale Diebstahlversicherung, angeboten von FLEXRENT (10 % der Mietkosten).

Schadenersatz- und Haftungsklausel

Der Mieter übernimmt alle Risiken, die mit der Nutzung der Ausrüstung verbunden sind. Der Mieter erkennt an, dass Skifahren/Snowboarden eine gefährliche Aktivität ist, und übernimmt die Verantwortung für persönliche Verletzungen oder Unfälle. Der Mieter verzichtet auf das Recht, FLEXRENT wegen Unfällen oder Verletzungen im Zusammenhang mit Ausrüstungsfehlern, Missbrauch oder Ski-/Snowboardunfällen zu verklagen.
Keine Garantie: Die Ausrüstung wird „wie gesehen“ vermietet, ohne Garantien bezüglich Sicherheit oder Leistung.

Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Bezirk Gerichtes Visp, Wallis, Schweiz.